
Wir sind der Auffassung:
- Finanzkrisen und Turbulenzen, deren Eintritt nun wahrlich niemand mehr auszuschließen vermag, in Zukunft überhaupt nur bewältigt werden können, wenn ein Instrumentarium geschaffen wird, Bankforderungen fungibel zu machen.
- Diese Fungibilität kann nur hergestellt werden durch die Errichtung einer elektronischen Handelsplattform für Kredite als Börse,
- Da diese Börse im Sinne des öffentlichen Interesses und dessen Gesetze ist, muss sie eben auch öffentlich-rechtlich ausgestaltet sei.
- Eine solche Plattform begründet zwar nicht de jure, aber sehr wohl de facto die Fungibilität des Kredits. Sie realisiert damit eine Forderung von Deutscher Bundesbank und EU-Gremien.
- Als Korrekturfaktor zu vermehrter Fungibilität begründet die Plattform über das verpflichtende Regelwerk einen verbraucherschutzorientierten Kreditstandard mit materiell-rechtlichen Fairness-, Daten- und Kundenschutzregeln.
- Die Plattform eröffnet den Banken bei ihren notwendigen Anpassungsstrategien neue und effiziente Steuerungsmöglichkeiten und damit Hilfe zur Selbsthilfe. Und der nahezu unendliche Bedarf an Mitteln zur Verbesserung und Fortentwicklung einer notleidenden Infrastruktur wie auch einer sich transformierenden Wirtschaft verlangt nach Lösungen, die über den traditionellen Weg einer Staatsfinanzierung hinausgehen. So wird nur eine Kreditplattform in der Lage sein, Wege der direkten Infrastrukturfinanzierung zu gehen, ohne den Staatshaushalt zu belasten.
- Das Modell eines neutralen digitalen Marktplatzes versteht diesen als „öffentliches Gut“. In seinem Regelwerk sind öffentlich-rechtliche Wertvorstellungen berücksichtigt. Nur so ist Vertrauen herstellbar.
Weshalb sind wir davon überzeugt?
Weil nur über ein öffentlich-rechtliches Regelwerk die entscheidenden Inhalte des Daten- und Kundenschutzes, der Fairness-Regeln bis hin zu Fragen der Zwangsvollstreckung und von Verbraucherschutz-Elementen etc. vereinheitlichen und mit bindender Wirkung für und gegen alle Marktteilnehmer festgelegt werden können. Nur das verhindert Wildwuchs, Missbräuche von Macht- und Rechtspositionen und schafft das notwendige Vertrauen für einen funktionierenden und liquiden Markt.
Und weil nur eine öffentlich-rechtliche Börse über ihr Regelwerk true sale organisieren kann, d.h., dass in der logischen Sekunde des Zuschlags die Forderung auf den Bieter übergeht. Dagegen können privatrechtliche Plattformen lediglich eine (rechtlich sehr komplexe) schuldrechtliche Verpflichtung zur Forderungsübertragung bieten.
Ausführlich werden alle Argumente hierzu in unserem Papier: „Das ep4c-Gesamtkonzept – Fungibilität, Kreditkauf und Plattformlösung“, auf dieser Webseite in der Rubrik „Schriften – Veröffentlichungen – Presse““ aufgeführt.